Die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist im März 2009 in Deutschland in Kraft getreten. Für Politik, Verwaltung und für die Gerichte sind die Vorgaben dieser Konvention verbindliches Recht.
Die Diakonie Neuendettelsau macht sich für die Umsetzung der Grundsätze der Konvention stark. Die Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung muss ihren individuellen Bedürfnissen folgen und ein Höchstmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.
Seit Juli 2009 setzt die Diakonie Neuendettelsau intern das Instrument der Integrationsvereinbarung ein. Damit werden die Chancen von schwerbehinderten Menschen in der Arbeitswelt verbessert.